Datenschutz
Aufgrund des Hebammengesetzes ist die Wahlhebamme zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt die Gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich. Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Erklärung verarbeitet und gespeichert. Sie finden die Datenschutzbestimmungen der Wahlhebamme unter der Internetadresse www.hebamme-diddi.at. Die elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von der Wahlhebamme und Klientin aus schließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) seitens der Klientin bezüglich Betreuung und Beratung ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Wahlhebamme telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren. Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Wahlhebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13-15 DSGVO besteht für die Wahlhebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeichertem personenbezogenen Daten erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde
Mit untenstehender Unterschrift bestätigt die Klientin die im Rahmen des Erstgespräches erfolgten Aufklärung hinreichend verstanden zu haben. Die Klientin bestätigt mit untenstehender Unterschrift weiters, dass sie den gegenständlichen Behandlungsvertrag gelesen hat und sie auch die Möglichkeit hatte, zusätzlich Fragen zu stellen bzw. dass sie keine zusätzlichen Fragen gestellt hat. Auch bestätigt die Klientin mit untenstehender Unterschrift den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wahlhebamme zugestimmt zu haben, sodass diese somit zum Bestandteil des gegenständlichen Behandlungsvertrages geworden sind.